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Garantie

FOLD Herstellergarantie

Version 1.1 · Stand September 2026

Wir entwickeln FOLD für einen langen, reparierbaren Produktlebenszyklus. Deshalb gewährt AVNSON GmbH dem Erstkäufer 10 Jahre freiwillige Herstellergarantie auf den FOLD Hauptrahmen und die tragenden, fest verschweißten Rahmenstrukturen sowie 2 Jahre auf ausgewählte FOLD Komponenten und Zubehörprodukte – zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten.

FOLD registrieren Garantiefall melden
10 Jahre Hauptrahmen & fest verschweißte Tragstrukturen
2 Jahre FOLD Komponenten & Zubehör
Zusätzlich Gesetzliche Rechte bleiben vollständig bestehen

Produktregistrierung

Dein FOLD freiwillig registrieren.

Hinterlege deine Rahmennummer und dein Kaufdatum für eine schnellere Zuordnung bei Service- und Sicherheitsanfragen. Den Kaufbeleg kannst du freiwillig hochladen. Die Registrierung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die zehnjährige Rahmengarantie.

FOLD Produktregistrierung

Datenschutz

Die AVNSON GmbH verarbeitet deine Angaben zur Bearbeitung deiner Produktregistrierung. Weitere Informationen zur Verarbeitung deiner Daten und zu deinen Rechten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Garantie & Service

Einen möglichen Garantiefall melden.

Sende uns die Rahmennummer, den Kaufnachweis, eine genaue Beschreibung sowie aussagekräftige Fotos. Wir prüfen den Fall und stimmen die nächsten Schritte mit dir oder deinem FOLD Händler ab.

FOLD Garantieanfrage
Bei Direktkauf trage AVNSON / FOLD ein.
Was ist betroffen? Wann und unter welchen Umständen tritt das Problem auf?
PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP. Maximal 10 MB pro Datei. Bitte bewahre das Original auf.
Bis zu 3 Dateien, jeweils maximal 10 MB. PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP.

Datenschutz

Die AVNSON GmbH verarbeitet deine Angaben zur Bearbeitung deiner Service- und Garantieanfrage. Informationen zur Verarbeitung deiner Daten und zu deinen Rechten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Rechtliche Informationen

Garantiebedingungen im Detail.

Gültig für Neufahrzeuge und neue FOLD Zubehörprodukte, die ab Veröffentlichung dieser Garantiebedingungen von AVNSON GmbH oder einem autorisierten FOLD Händler an den Erstkäufer verkauft werden.

1. Garantiegeber

Garantiegeber ist die AVNSON GmbH, Hamburg, Deutschland. Die Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Käufers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer.

2. Garantieumfang – Rahmen

Für den FOLD Hauptrahmen und die tragenden, fest verschweißten Rahmenstrukturen gewährt AVNSON GmbH dem Erstkäufer eine freiwillige Herstellergarantie von zehn Jahren ab dem ursprünglichen Kaufdatum.

Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler am Hauptrahmen und an fest mit ihm verbundenen tragenden Schweißkonstruktionen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Faltgelenk, Verriegelungen, Rastbolzen, Spannhebel, Lenksäule, Seilzuglenkung, Lenkungskomponenten und andere bewegliche, verschraubte oder austauschbare Bauteile fallen nicht unter die zehnjährige Rahmengarantie. Für diese Bauteile gelten die jeweils vorgesehenen Garantiebedingungen.

3. FOLD Komponenten und Zubehör

Für FOLD spezifische Komponenten und FOLD Zubehörprodukte gewährt AVNSON GmbH eine freiwillige Herstellergarantie von zwei Jahren ab dem ursprünglichen Kaufdatum.

Dazu können insbesondere Faltmechanismus, Verriegelungselemente, Lenksäule, Seilzuglenkung, Kickstand, Plattform, Flex Box, Basket Pro, Power Rack und weitere von AVNSON GmbH gelieferte FOLD spezifische Komponenten gehören.

Voraussetzung ist, dass das betroffene Bauteil nicht ausschließlich als Verschleißteil einzustufen ist und kein Ausschlussgrund nach diesen Garantiebedingungen vorliegt.

4. Komponenten anderer Hersteller

Für Komponenten und Systeme anderer Hersteller, insbesondere von Bosch, Shimano, Gates, Supernova, Schwalbe oder vergleichbaren Zulieferern, gelten die jeweiligen Garantie- und Servicebedingungen des betreffenden Herstellers.

AVNSON GmbH oder ein autorisierter FOLD Händler unterstützt dich bei der Zuordnung und Abwicklung eines berechtigten Service- oder Garantieanliegens.

5. Nicht von der Garantie umfasst

Die freiwillige Herstellergarantie umfasst insbesondere keine Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund von:

  • normalem Verschleiß und üblicher Alterung
  • Unfällen, Stürzen, Kollisionen oder sonstigen äußeren Einwirkungen
  • unsachgemäßer Nutzung, Fehlbedienung oder zweckwidrigem Gebrauch
  • Überschreitung der zulässigen Gewichts- oder Belastungsgrenzen
  • unterlassener, verspäteter oder nicht fachgerechter Wartung, soweit diese für den eingetretenen Schaden ursächlich oder mitursächlich war
  • Korrosion oder Schäden infolge ungeeigneter Pflege, Lagerung oder Umwelteinflüsse
  • nicht von AVNSON GmbH freigegebenen Umbauten, Veränderungen oder Komponenten
  • fehlerhafter Montage oder Reparatur durch nicht ausreichend qualifizierte Personen
  • gewerblicher oder außergewöhnlich intensiver Nutzung, soweit diese nicht ausdrücklich von AVNSON GmbH freigegeben wurde

Typische Verschleißteile wie Bremsbeläge, Bremsscheiben, Reifen, Schläuche, Riemen, Ritzel, Ketten, Lager, Griffe und vergleichbare Verschleißkomponenten sind von der freiwilligen Garantie ausgeschlossen, soweit kein nachweisbarer Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.

6. Voraussetzungen für einen Garantieanspruch

Die zehnjährige Rahmengarantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Für die Prüfung eines Garantieanspruchs benötigen wir in der Regel:

  • den Original-Kaufbeleg oder einen anderen eindeutigen Kaufnachweis mit Kaufdatum und Käuferzuordnung
  • die Rahmennummer bzw. eindeutige Identifikation des Fahrrads
  • eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels
  • aussagekräftige Fotos oder Videos des betroffenen Bereichs
  • auf Anfrage Nachweise über Wartung oder durchgeführte Reparaturen

Voraussetzung für die zehnjährige Rahmengarantie sind bestimmungsgemäße Nutzung, die Einhaltung der zulässigen Gewichts- und Belastungsgrenzen sowie das Unterlassen nicht freigegebener baulicher Veränderungen. Wartungs- oder Reparaturnachweise können verlangt werden, soweit sie für die Beurteilung des geltend gemachten Schadens relevant sind. Der Garantieanspruch muss nach Feststellung des Mangels innerhalb angemessener Zeit bei AVNSON GmbH oder einem autorisierten FOLD Händler gemeldet werden.

7. Leistung im Garantiefall

Liegt ein von dieser Herstellergarantie erfasster Mangel vor, entscheidet AVNSON GmbH nach eigener Wahl über die fachgerechte Reparatur oder den Ersatz des betroffenen Bauteils.

Ist ein identisches Ersatzteil nicht mehr verfügbar, kann ein technisch gleichwertiges oder funktional vergleichbares Bauteil verwendet werden.

Ein Anspruch auf Austausch des gesamten Fahrrads, Kaufpreiserstattung, Nutzungsausfall, Folgeschäden oder sonstige mittelbare Kosten besteht aus dieser freiwilligen Herstellergarantie nicht, soweit gesetzlich zulässig.

8. Transport-, Arbeits- und Nebenkosten

Kosten für Versand, Transport, Aus- und Einbau, Diagnose, Werkstattarbeiten oder sonstige Nebenkosten werden nur übernommen, wenn AVNSON GmbH dies vorab ausdrücklich bestätigt oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

9. Laufzeit und Austausch

Eine im Garantiefall ausgeführte Reparatur oder der Austausch eines Bauteils führt nicht zu einem Neubeginn der ursprünglichen Garantiefrist. Die verbleibende Garantiezeit des ursprünglichen Produkts gilt weiter.

10. Gesetzliche Rechte

Diese Herstellergarantie ist freiwillig und gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

Gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.

11. Garantieanfrage

Wenn du einen möglichen Garantiefall melden möchtest, wende dich bitte an den FOLD Händler, bei dem du dein Fahrrad gekauft hast, oder direkt an AVNSON GmbH. Bitte halte Kaufbeleg, Rahmennummer und eine kurze Dokumentation des Mangels bereit.

Kontakt Support
FOLD

Im Herzen des Hamburger Schanzenviertels entwickelt: ein vollwertiges, faltbares Cargobike, das im Alltag weniger Platz braucht als ein gewöhnliches Fahrrad.

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